Energieeffizienz von Gebäuden

Durch den Vorschlag der EU-Kommission soll die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden neugefasst werden. Zukünftig sollen alle Gebäude unabhängig von ihrer Gesamtnutzfläche bei größeren Renovierungen die nationalen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen Mindestanforderungen so festlegen, dass die Gesamtkosten für Bau, Instandhaltung und Betrieb (inkl. Energiekosten) eines Gebäudes über dessen Lebensdauer hinweg minimiert werden. Zudem muss die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes in allen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen aufgeführt und der Energieausweis allen Kauf- oder Mietinteressenten gezeigt werden.

Das CEP meint:

Der Energieausweis ist als Instrument zur Verbesserung der Informationslage von Käufern und Mietern sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz zu begrüßen. Allerdings entspringen die darüber hinausgehenden Regelungsvorschläge planwirtschaftlichem Denken. Stattdessen wäre die Einbeziehung von Heizbrennstoffen in den Emissionsrechtehandel ein effizienteres Mittel, um die Klimaschutz- und Energiesparziele zu erreichen.

CEP-Dokumente

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2008) 780
Richtlinie
13.11.2008
 
 

Energieeffizienz von Gebäuden

09.01.2009

 

ERLASSEN:   Richtlinie 2010/31/EU

18.06.2010

Veröffentlichung

19.05.2010 

EP 

2. Lesung

14.04.2010

Rat

1. Lesung

07.12.2009

Rat

Erörterung

12.06.2009

Rat

Erörterung

23.04.2009

EP

1. Lesung

Umsetzungsfrist:
09.07.2012

 

Inkrafttreten:
08.07.2010