Vertrag von Nizza und Vertrag von Lissabon
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EGV) wurden zuletzt im Anschluss an die Regierungskonferenz von Nizza vom 26. Februar 2001 durch den Vertrag von Nizza geändert. Im EUV galt weitgehend das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat, im EGV dagegen war meist eine qualifizierte Mehrheit im (Minister-)Rat erforderlich. Nicht immer war das Europäische Parlament gleichberechtigtes Gesetzgebungsorgan neben dem (Minister-)Rat. Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wurden erheblich mehr Politikbereiche dem Mehrheitsprinzip im Rat unterworfen und das Mitentscheidungsverfahren, dass das Europäische Parlament als gleichberechtigtes Gesetzgebungsorgan neben den (Minister-)Rat stellt, wurde zum ordentlichen, also regelmäßigen, Gesetzgebungsverfahren. Neben diesen für die demokratische Legitimation unabdingbaren Verbesserungen erhielt die EU auch einige neue Kompetenzen. Zudem wurde sie unmittelbar an die Charta der Grundrechte gebunden.
zu zentralen Regelungsbereichen des neuen EU-Reformvertrags finden Sie hier: