Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)

Der MFR legt für die jährlich zu beschließenden Haushalte rechtlich verbindliche Ausgabenobergrenzen vorab fest und dient so der Haushaltsdisziplin und der Transparenz. Die Kommission schlägt ein EU-Finanzvolumen in Höhe von 1,11% des BNE (1083 Mrd. Euro) vor. Es soll bestehen aus dem eigentlichen MFR in Höhe von 1,05% des BNE (1025 Mrd. Euro) sowie gegenüber 2007-2013 erhöhten weiteren „möglichen“ Ausgaben außerhalb des MFR in Höhe von 0,06% des BNE (58 Mrd. Euro).

Das CEP meint:

Die im MFR vorgesehenen verbindlichen Ausgabenobergrenzen gewährleisten, dass die politischen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene nicht zu unkontrollierten Mehrausgaben führen. Daher sollten die Ausgaben, die nicht vom MFR erfasst werden, entgegen den Plänen der Kommission keinesfalls erhöht werden. Alle haushaltsrelevanten Fragen sind in der MFR-Verordnung zu regeln.

  

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2011) 398
Verordnung
29.6.2011
 
 

Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)

12.09.2011

cepMonitor

18.10.2012 

EP

Ausschussbericht

   

05.12.2011

Rat

Erörterung

    

 

 

 

     

 

 

 

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