Gleichbehandlung selbständiger Frauen und mitarbeitender Lebenspartner

Mit dem Richtlinienvorschlag möchte die EU-Kommission hauptsächlich den sozialen Schutz der selbständig erwerbstätigen Frauen sowie der im Unternehmen mitarbeitenden Lebenspartner verbessern. So sollen etwa mitarbeitende Lebenspartner den gleichen Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten, wie er Selbständigen zusteht, und selbständige Frauen sollen einen Anspruch auf Mutterschutz erhalten. Zudem soll der Zugang zur Selbständigkeit unabhängig von Geschlecht oder Familienstand sein.

Das CEP meint:

Mit dem Vorschlag bewegt sich die Kommission außerhalb ihrer Kompetenzen. Zudem stellen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen einen unzulässigen Eingriff in die Grundprinzipien der nationalen sozialen Sicherungssysteme dar. Überdies begründet die Kommission den Vorschlag mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, stellt aber in Wirklichkeit auf die Gleichbehandlung von Selbständigen und den im Unternehmen mitarbeitenden Lebenspartnern ab.

CEP-Dokumente

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 636
Richtlinie
03.10.2008
 
 

Gleichbehandlung selbständiger Frauen und mitarbeitender Lebenspartner

05.01.2009

ERLASSEN:   Richtlinie 2010/41/EU

24.06.2010

Rat

Annahme

18.05.2010

EP

2. Lesung

08.03.2010

Rat

1. Lesung  

30.11.2009

Rat

Pol. Einigung

08.06.2009

Rat

Erörterung

06.05.2009

EP

1. Lesung

07.04.2009

EP

Ausschussbericht

Umsetzungsfrist:
05.08.2012

  

Inkrafttreten:
04.08.2010