Gleichbehandlung außerhalb des Berufs

Mit dem Richtlinienvorschlag sollen Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb von Beschäftigung und Beruf bekämpft werden. Nicht betroffen von dem Vorschlag sind insbesondere kirchliche Einrichtungen. Weiter enthält der Vorschlag einige Sonderregelungen bei Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters oder einer Behinderung.

Das CEP meint:

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit mehr Antidiskriminierungsvorschriften erlassen, als er aufgrund des damaligen EU-Rechts hätte erlassen müssen. Das AGG enthält dementsprechend bereits einen Großteil der vorgeschlagenen Regelungen. Allerdings sind auch einige bedeutende Anpassungen erforderlich. Dies sind vor allem:

  • die Ausweitung des Schutzes auf Diskriminierung wegen der Weltanschauung und
  • die Einbeziehung von Vermietern mit bis zu 50 Wohnungen

CEP-Dokumente

Deutsche Regelungen

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 426
Richtlinie
02.07.2008
 
 

Gleichbehandlung außerhalb des Berufs

20.08.2008

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EP

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