
Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent
Telefon
+ 49 761 38693-231
sohn(at)cep.eu
Gleichbehandlung außerhalb des Berufs
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb von Beschäftigung und Beruf bekämpft werden. Nicht betroffen von dem Vorschlag sind insbesondere kirchliche Einrichtungen. Weiter enthält der Vorschlag einige Sonderregelungen bei Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters oder einer Behinderung.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit mehr Antidiskriminierungsvorschriften erlassen, als er aufgrund des damaligen EU-Rechts hätte erlassen müssen. Das AGG enthält dementsprechend bereits einen Großteil der vorgeschlagenen Regelungen. Allerdings sind auch einige bedeutende Anpassungen erforderlich. Dies sind vor allem:
| Vorschlag | Kurztitel | CEP-Analyse | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
KOM(2008) 426 |
|
|
|
|