Gleichbehandlung
Nachdem in den Anfängen der Europäischen Gemeinschaften die Gleichbehandlung nicht thematisiert wurde, änderte sich dies – nicht zu- letzt durch die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen motiviert – in den siebziger Jahren. Mittlerweile widmet die Europäische Union der Förderung der Gleichbehandlung viel Zeit und Mühe. Zunächst wurde das Augenmerk nur auf
die Gleichstellung von Männern und Frauen gerichtet (Richtlinie 76/207/EWG). Nach und
nach weitete die EU ihren Handlungsradius auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und weitere Diskriminierungstatbestände (Rasse, Religion, etc.) aus.
In der jüngeren Zeit wurden vier grundlegende Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung erlassen (RL 2000/43/EG; 2000/78/EG; 2002/73/EG; 2004/113/EG). Außerdem beschloss die EU im Jahr 2000 ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen (Beschluss 2000/750/EG). Mit diesem Programm wurden europaweit verschiedene Initiativen auf mitglied- staatlicher und europäischer Ebene ergriffen und finanziell unterstützt. Die geförderten Maßnahmen dienen überwiegend der Erfassung von Diskrimi- nierungen und der Sensibilisierung der Bürger.
In Deutschland haben die Gleichbehandlungs- richtlinien in jüngster Zeit zu intensiven politischen und gesellschaftlichen Diskussionen geführt, die schließlich im Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetz ihren vorläufigen Abschluss gefunden haben.
Ihr direkter Ansprechpartner:
Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent
Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung,
Institutionelles Recht
Telefon + 49 761 38693-231
sohn(at)cep.eu
Kurz-Analysen und Studien zu folgenden EU-Vorhaben und EU-Rechtsakten:
2008:
2004:













