
Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent, Fachbereichs-leiter
Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung,
Institutionelles Recht
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Nachdem in den Anfängen der Europäischen Gemeinschaften die Gleichbehandlung nicht thematisiert wurde, änderte sich dies – nicht zuletzt durch die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen motiviert – in den siebziger Jahren. Mittlerweile widmet die Europäische Union der Förderung der Gleichbehandlung viel Zeit und Mühe. Zunächst wurde das Augenmerk nur auf die Gleichstellung von Männern und Frauen gerichtet (Richtlinie 76/207/EWG). Nach und nach weitete die EU ihren Handlungsradius auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und weitere Diskriminierungstatbestände (Rasse, Religion, etc.) aus.
In der jüngeren Zeit wurden vier grundlegende Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung erlassen (RL 2000/43/EG; 2000/78/EG; 2002/73/EG; 2004/113/EG). Außerdem beschloss die EU im Jahr 2000 ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen (Beschluss 2000/750/EG). Mit diesem Programm wurden europaweit verschiedene Initiativen auf mitgliedstaatlicher und europäischer Ebene ergriffen und finanziell unterstützt. Die geförderten Maßnahmen dienen überwiegend der Erfassung von Diskriminierungen und der Sensibilisierung der Bürger.
In Deutschland haben die Gleichbehandlungsrichtlinien in jüngster Zeit zu intensiven politischen und gesellschaftlichen Diskussionen geführt, die schließlich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ihren vorläufigen Abschluss gefunden haben.
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