
Dr. Bert Van Roosebeke
Wissenschaftlicher Referent
Binnenmarkt &
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Solvency II - Neue Regeln für die Versicherungsaufsicht
Mit dem Solvency II-Vorschlag verfolgt die Kommission primär das Ziel, den Schutz der Versicherungsnehmer zu stärken und eine EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht über Versicherungsgruppen herbeizuführen. Auf über 400 Seiten schlägt sie neben neuen Regeln für die Ausstattung von Versicherern mit Eigenmitteln unter anderem Anforderungen an das Unternehmensmanagement und die Berechnung der Kapitalanforderungen vor. Die Solvency-II-Richtlinie soll die 13 bestehenden Richtlinien ersetzen.
Das CEP kommt in seiner ersten Kurzanalyse zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag die Eigenmittelanforderungen entscheidend verbessert. Insbesondere ist begrüßenswert, dass die Eigenkapitalanforderungen nicht länger pauschal vorgeschrieben werden, sondern sich nach den vorhandenen Risiken richten sollen. Kritik äußert das CEP an den zahlreichen Vorgaben an das Management der Versicherungsunternehmen, die zu detailliert geraten sind und insbesondere kleinere Unternehmen benachteiligen.
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Die zweite Kurzanalyse befasst sich ausschließlich mit der Gruppenaufsicht. Darin würdigt das CEP, dass die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Gruppen in Zukunft von einer einzigen Behörde koordiniert werden soll. Auch positiv ist die neu geschaffene Möglichkeit, die Kapitalanforderungen an die Versicherungsunternehmen durch Mittelzuweisung innerhalb der Unternehmensgruppe erfüllen zu können.
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Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum
Richtlinienvorschlag "Solveny II" vom 10. Juli 2007:
| Vorschlag | Kurztitel | Kurz-Analyse CEP | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | ||||||||||||||||||
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KOM(2008) 119 |
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Umsetzungsfrist: 31.10.2012 Inkrafttreten: 06.01.2010 (z.T. 01.11.2012) |
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KOM(2008) 119 |
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