Strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation

Die Kommission schlägt vor, EU-weite strafrechtliche Mindestvorschriften für Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen einzuführen. Sie möchte die Straftatbestände, nicht aber die Strafhöhen harmonisieren. Bisher gibt es nur verwaltungsrechtliche Sanktionen. Ziel der Kommission ist, die abschreckende Wirkung der nationalen Sanktionsregelungen zu erhöhen.

Das CEP meint:

Ein Verbot von Insider-Geschäften wirkt sich positiv auf Wachstum und Beschäftigung aus. Wegen unklarer Begrifflichkeiten besteht bei der Strafbarkeit von Marktmanipulationen Rechtsunsicherheit. Die Kompetenz der EU ist nur gegeben, wenn die Einführung EU-weiter Strafrechtsvorschriften „unerlässlich“ ist. Dies ist bisher fraglich. Eine Strafbarkeit juristischer Personen ist mit dem geltenden deutschen Recht nicht vereinbar.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2011) 654
Richtlinie
20.10.2011
 
 

Strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation

09.01.2012

 

22.10.2012

EP

1. Lesung

09.07.2012

EP

Ausschussbericht

 

27.04.2012

Rat

Erörterung

     

 

 

  

 

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