Ratingagenturen

Geht es nach der EU-Kommission, sollten alle Ratingagenturen in der EU sich registrieren lassen und dabei nachweisen, dass sie bestimmten Anforderungen an ihre Unabhängigkeit und Transparenz genügen. Banken und andere regulierte Finanzdienstleister sollten nur Ratings von solchen Agenturen nutzen dürfen, um ihr benötigtes Eigenkapital zu berechnen.

 

Das CEP meint:

Die Kommission übertreibt es. Die Verordnung sollte nur für Ratingagenturen gelten, deren Ratings auch zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs von Finanzdienstleistern dienen sollen. Auch Ratings von Ratingagenturen aus Drittstaaten sollten dazu genutzt werden können, wenn diese Agenturen einer vergleichbaren Aufsicht wie in der EU unterliegen

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 704
Verordnung
12.11.2008
 
 

Ratingagenturen

16.02.2009

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 1060/2009


16.09.2009

Unterzeichnung

27.07.2009

Rat

1. Lesung

05.05.2009

Rat

Erörterung

23.04.2009

EP 

1. Lesung

Inkrafttreten:

07.12.2009