Ratingagenturen

Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

Das CEP meint:

Die Zentralisierung der Ratingaufsicht bei der ESMA ist zwar vertretbar, aber nicht zwingend notwendig.  Gleichzeitig ist fragwürdig, ob sie mit dem EU-Recht vereinbar ist. Daher ist die Beibehaltung der für die ESMA vorgesehenen föderalen Aufsichtsstrukturen auch für die Aufsicht über Ratingagenturen die bessere Lösung.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2010) 289
Verordnung
02.06.2010
 
 

Ratingagenturen

23.08.2010

ERLASSEN:

VO (EU) Nr. 513/2011

 

11.04.2011

Rat

Annahme

15.12.2010

EP

1. Lesung

07.12.2010

Rat

Erörterung

09.11.2010

EP

Ausschussbericht

Inkrafttreten:
01.06.2011