Prospektrichtlinie

Die Überarbeitung der Prospektrichtlinie ist Teil des Vereinfachungsprogramms der Kommission zum Abbau von Verwaltungslasten. Vor diesem Hintergrund will die Kommission die Emission von Wertpapieren in der EU vereinfachen. Auch soll die Rechtssicherheit erhöht und Kosten gesenkt werden.

Das CEP meint:

Die größere Rolle der Prospektzusammenfassung und die vorgesehene Haftung bei den „wesentlichen Informationen“ gehen mit einer großen Rechtsunsicherheit einher. Es ist schlicht unmöglich, sämtliche „relevanten“ Aspekte hochkomplexer Finanzprodukte in einer Zusammenfassung auf wenigen Seiten zusammenzufassen. Einige der geplanten Vereinfachungen können den Wettbewerb verzerren. Die übrigen Vorschläge der Kommission reduzieren die Rechtsunsicherheit und senken die Kosten von Wertpapieremissionen.

CEP-Dokumente

Cep-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 491
Richtlinie
23.09.2009
 
 

Prospektrichtlinie

15.02.2010

ERLASSEN:

Richtlinie 2010/73/EU

     

11.10.2010

Rat

1. Lesung

15.06.2010

EP

1. Lesung

26.03.2010

EP

Ausschussbericht

    

Umsetzungsfrist:
01.07.2012

 

Inkrafttreten:
31.12.2010