EU-Ausschüsse für die Finanzmarktaufsicht

Als Reaktion auf die Finanzkrise stärkt die EU-Kommission die CESR-, CEBS- und CEIOPS-Ausschüsse und stellt ihnen finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Die Ausschüsse sollen die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden fördern und die Stabilität des Finanzsystems stärken.

 

Das CEP meint:

Die Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden in CEBS, CESR und CEIOPS verbessert die Aufsicht und ist dringend notwendig. Auch die neue Zuständigkeit dieser Ausschüsse für die Finanzmarktstabilität ist angesichts der engen Verflechtung der globalen Finanzmärkte zu begrüßen. Sinnvollerweise sollte aber eine Gruppenaufsicht eingeführt werden, die eine effektive Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Finanzdienstleister erst ermöglicht.

CEP-Dokumente

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 14
Beschluss
23.01.2009
 
 

Finanzmarktaufsicht

04.05.2009

ERLASSEN: 

Beschluss Nr. 716/2009/EG

 

16.09.2009

Unterzeichnung

27.07.2009

Rat

1. Lesung

06.05.2009

EP

1. Lesung

 

Inkrafttreten:

15.10.2009