Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Seit Ausbruch der Finanzkrise steht die Finanzmarktaufsicht in der EU, die stark auf nationalen Strukturen aufgebaut ist, zur Disposition. Die Kommission schlägt nun vor, dass der ESRB über die Stabilität des gesamten europäischen Finanzsystems wachen soll. Parallel dazu sollen drei Europäische Finanzaufsichtsbehörden eine verbesserte Aufsicht über einzelne Finanzinstitute gewährleisten. 

Das CEP meint:

Es ist sinnvoll, dass mit dem ESRB ein europäisches Gremium Systemrisiken auf EU-Ebene überwachen wird. Auch die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Rat für Finanzstabilität ist zu begrüßen.
Die personelle Zusammensetzung des ESRB ist allerdings problematisch: Sie geht mit einem Interessenkonflikt für die Vertreter der nationalen Zentralbanken, der europäischen Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission einher.

CEP-Dokumente

Cep-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 500
Verordnung
23.09.2009
 
 

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

23.11.2009

ERLASSEN:

VO (EU) Nr. 1092/2010

17.11.2010

Rat

Annahme

22.09.2010

EP

1. Lesung

07.09.2010

Rat

Erörterung

13.07.2010

Rat

Allg. Ausrichtung

07.07.2010

EP

Plenarsitzung

10.05.2010 

EP 

Ausschussbericht

Inkrafttreten:
16.12.2010