
Dr. Bert Van Roosebeke
Wissenschaftlicher Referent
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Errichtung Europäischer Finanzaufsichtsbehörden
Die EU-Kommission hat am 27. Mai 2009 eine Mitteilung „Europäische Finanzaufsicht“ [KOM(2009) 252) vorgelegt. Darin kündigt sie an, die Gründung europäischer Finanzaufsichtsbehörden vorzuschlagen. Die Vorschläge sollen auf Art. 95 EGV gestützt werden. Diese Ankündigung ist auf erheblich Widerstand – insbesondere aus England – gestoßen. Die Kritiker argumentieren, dass die Gründung solcher Agenturen auf Art. 308 EGV gestützt werden müsste und danach nur Einstimmig im Rat beschlossen werden könnten.
Die Kritiker der EU-Kommission befinden sich im Unrecht. Von der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der einschlägigen Literatur ausgehend, kommt Art. 95 EGV ohne Bedenken als Rechtsgrundlage in Betracht. Danach genügt für eine Zustimmung im Rat die qualifizierte Mehrheit, der Einstimmigkeit bedarf es nicht.