Einlagensicherung

Am 7. Oktober 2008 forderte der Rat, die Deckungssumme der Einlagensicherungssysteme anzuheben. Mit dieser Maßnahme sollte das im Zuge der Finanzmarktkrise erschütterte Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen wiederhergestellt werden. Kern des daraufhin von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlages ist die Anhebung der Deckungssumme von 20.000 € auf vorerst 50.000 € rückwirkend zum 15. Oktober 2008 sowie auf 100.000 € zum 1. Januar 2010.

Das CEP meint:

Der Grundgedanke, das Einlegervertrauen durch eine bessere Einlagensicherung zu erhöhen, ist zu begrüßen und wird mit der vorgeschlagenen Richtlinie auch zielführend verfolgt. Allerdings ist die Rückwirkung der Erhöhung des Einlagenschutzes auf 50.000 € ebenso wenig erforderlich wie die ab dem 1. Januar 2010 vorgesehene Anhebung der Deckungssumme auf 100.000 €. Darüber hinaus stößt die vorgesehene Rückwirkung zumindest in Deutschland auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 661
Richtlinie
15.10.2008
 
 

Einlagensicherungssysteme

05.12.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/14/EG

  

11.03.2009

Unterzeichnung

26.02.2009

Rat

1. Lesung

18.12.2008

EP

1. Lesung 

02.12.2008

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:
30.06.2009
(z.T.31.12.2010)

Inkrafttreten:
16.03.2009

G z Änderung
d Einlagen-
sicherungs- u
Anlegerent-
schädigungsG
u anderer G