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Eigenkapitalvorschriften (Basel III)

Die Kommission will durch höhere quantitative und qualitative Eigenkapitalanforderungen die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärken. Die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und strengere Liquiditätsanforderungen sollen geprüft werden. Verstöße gegen die Vorschriften sollen EU-weit einheitlichen Sanktionen unterliegen.

Das CEP meint:

Die strengeren Eigenkapitalanforderungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit staatlicher Rekapitalisierungen der Banken. Sie müssen aber durch eine glaubwürdige Insolvenzordnung ergänzt werden. Der antizyklische Kapitalpuffer ist mit vielerlei Problemen behaftet. Investitionen in Staatsanleihen sollten mit Eigenkapital unterlegen werden müssen. Werden die Baseler Eigenkapitalvorschriften allein in der EU umgesetzt, schwächt dies die Standortqualität Europas.

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2011) 453
Richtlinie
20.7.2011
 
 

Eigenkapitalvorschriften (Basel III)

14.11.2011

 

03.07.2012

EP

1. Lesung

 

14.05.2012

EP

Ausschussbericht

02.05.2012

Rat

Erörterung

     

 

 

     

 

 

 

KOM(2011) 452
Verordnung
20.7.2011
 
 

Eigenkapitalvorschriften (Basel III)

14.11.2011

 

03.07.2012

EP

1. Lesung

 

14.05.2012  

EP

Ausschussbericht

02.05.2012

Rat

Erörterung

   

 


 

 

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