Eigenkapitalrichtlinie - "Basel II"

Die Eigenkapitalrichtlinie, die auf Verhandlungen im international besetzten Basel-II-Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zurückgeht, gilt als Herzstück der Bankenregulierung. Die EU-Kommission schlägt nun Änderungen an der Richtlinie vor, die ihre Wirksamkeit stärken und die die Finanzmarktstabilität erhöhen sollen. Konkret denkt die Kommission insbesondere an die Interbankenkredite, Verbriefungen und an die Organisation der Aufsicht. Mit ihrem Vorschlag erhöht die Kommission das Tempo: Sie will die Verhandlungsergebnisse des Basel-II-Ausschusses nicht länger abwarten. Die geänderte Richtlinie soll nun noch vor der Europawahl Anfang Juni verabschiedet werden.

Das CEP meint:

Sorgfaltspflichten für die Kreditvergabe und qualitative Anforderungen an Investitionen in verbriefte Kredite tragen zur Stabilität der Finanzmärkte bei. Die Einrichtung von Aufsichtskollegien ist überfällig. Auf die Pflicht, 5% der verbrieften Kredite in den Büchern zu behalten, und die Anrechnung von hohen Interbankenkrediten als Großkredite sollte aber verzichtet werden. Auch der prozyklischen Wirkung der Richtlinie sollte besser Rechnung getragen werden.

CEP-Dokumente

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 602
Richtlinie
01.10.2008
 
 

Eigenkapitalvorschriften für die Banken (Basel II)

02.02.2009

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/111/EG

 

16.09.2009

     

Unterzeichnung

27.07.2009

Rat

1. Lesung

06.05.2009

EP

1. Lesung

02.12.2008

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:

31.10.2010

 

Inkrafttreten:

07.12.2009