Elektronisches Geld

Die EU-Kommission möchte die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, die eine Verbreitung von elektronischem Geld erleichtern. Hierzu soll die Ausgabe ihrem tatsächlichen volkswirtschaftlichen Risiko entsprechend beaufsichtigt werden. Daher grenzt die Richtlinie Institute, die aufgrund einer Zulassung E-Geld ausgeben, nun von Kreditinstituten ab. Außerdem dürfen sie nun auch anderen Geschäftstätigkeiten nachgehen.

Das CEP meint:

Die eingeschränkte Möglichkeit von zur Ausgabe von elektronischem Geld zugelassenen Instituten, Kredite zu gewähren, beinhaltet kein systemisches Risiko. Im Gegensatz zu Kreditinstituten dürfen von Kunden entgegengenommene Gelder hierfür nicht verwendet werden. Insofern ist auch die Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen und der laufenden Anforderungen im Vergleich zu Kreditinstituten gerechtfertigt. Der Vorschlag schafft die Voraussetzungen, dass Transaktionskosten gesenkt werden können.

CEP-Dokumente

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 627
Richtlinie
09.10.2008
 
 

Elektronisches Geld

21.11.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2009/110/EG

 

 

 

16.09.2009

Unterzeichnung

27.07.2009

Rat

1. Lesung

24.04.2009

EP 

1. Lesung

 

Umsetzungsfrist:

30.04.2011

 

Inkrafttreten:

30.10.2009