
Dr. Bert Van Roosebeke
Wissenschaftlicher Referent
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Elektronisches Geld
Die EU-Kommission möchte die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, die eine Verbreitung von elektronischem Geld erleichtern. Hierzu soll die Ausgabe ihrem tatsächlichen volkswirtschaftlichen Risiko entsprechend beaufsichtigt werden. Daher grenzt die Richtlinie Institute, die aufgrund einer Zulassung E-Geld ausgeben, nun von Kreditinstituten ab. Außerdem dürfen sie nun auch anderen Geschäftstätigkeiten nachgehen.
Die eingeschränkte Möglichkeit von zur Ausgabe von elektronischem Geld zugelassenen Instituten, Kredite zu gewähren, beinhaltet kein systemisches Risiko. Im Gegensatz zu Kreditinstituten dürfen von Kunden entgegengenommene Gelder hierfür nicht verwendet werden. Insofern ist auch die Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen und der laufenden Anforderungen im Vergleich zu Kreditinstituten gerechtfertigt. Der Vorschlag schafft die Voraussetzungen, dass Transaktionskosten gesenkt werden können.
| Vorschlag | Kurztitel | CEP-Analyse | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | ||||||||||||||||||
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KOM(2008) 627 |
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Umsetzungsfrist: 30.04.2011
Inkrafttreten: 30.10.2009 |
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