Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie - "Basel II"

Nach den Änderungen vom Oktober 2008 wird die Eigenkapitalrichtlinie erneut geändert. Diesmal werden die Eigenkapitalanforderungen für das Handelsbuch und für Weiterverbriefungen angehoben und werden die Vergütungesmodelle der Banken überprüft.

Das CEP meint:

Der Vorschlag stärkt die Finanzmarktstabilität, belastet aber das Wirtschaftswachstum. Die Berücksichtigung von Risiken, die von Vergütungsmodellen ausgehen können, ist konsequent. Die vorgesehene Beweislastumkehr bei komplexen Weiterverbriefungen konterkariert die Notwendigkeit, mittels risikogerechter Verbriefungen eine Kreditklemme zu vermeiden.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 362
Änderungsrichtlinie
13.07.2009
 
 

Eigenkapitalvorschriften für die Banken (Basel II)

19.10.2009

ERLASSEN:

Richtlinie 2010/76/EU

 

11.10.2010

Rat

Annahme

06.07.2010

EP

1. Lesung

14.06.2010

EP  

Ausschussbericht

10.11.2009

Rat

Allg. Ausrichtung

Umsetzungsfrist:
01.01.2011
(z.T.31.12.2011)

 

Inkrafttreten:
15.12.2010