Alternative Investmentfonds

Am Ende wurde der politische Druck dann wohl doch zu groß. Kurz vor der Europawahl hat EU-Binnenmarktkommissar McCreevy nun einen Vorschlag zur Regulierung von alternativen Investmentfonds (AIF) vorgelegt. Gemeint sind damit vor allem Private-Equity-Fonds und Hedgefonds.

 

Das CEP meint:

Die vorgeschlagenen Auskunftspflichten für Verwalter von AIF, die in großem Maßstab auf Fremdkapital zurückgreifen, sind zu begrüßen: Sie ermöglichen den Aufsichtsbehörden eine bessere Übersicht über die Risiken für die Finanzmarktstabilität. Nicht erforderlich sind Höchstgrenzen für den Fremdkapitalanteil an AIF sowie Mindesteigenkapitalanforderungen. Auch Verhaltensanforderungen an AIF, die kein oder wenig Fremdkapital einsetzen und in relativ illiquide Anlagen investieren, sind überflüssig. Ein internationales Register über die Kreditvergabe durch Banken an AIF ist notwendig.

CEP-Dokumente

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 207
Richtlinie
30.04.2009
 
 

Alternative Investmentfonds

08.06.2009

ERLASSEN:

Richtlinie 2011/61/EU

27.05.2011

Rat

Annahme

11.11.2010

EP

1. Lesung

19.10.2010

Rat

Erörterung

28.05.2010

EP

Ausschussbericht

18.05.2010

Rat

Erörterung

Inkrafttreten:

21.07.2011