
Dr. Bert Van Roosebeke
Wissenschaftlicher Referent
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Alternative Investmentfonds
Am Ende wurde der politische Druck dann wohl doch zu groß. Kurz vor der Europawahl hat EU-Binnenmarktkommissar McCreevy nun einen Vorschlag zur Regulierung von alternativen Investmentfonds (AIF) vorgelegt. Gemeint sind damit vor allem Private-Equity-Fonds und Hedgefonds.
Die vorgeschlagenen Auskunftspflichten für Verwalter von AIF, die in großem Maßstab auf Fremdkapital zurückgreifen, sind zu begrüßen: Sie ermöglichen den Aufsichtsbehörden eine bessere Übersicht über die Risiken für die Finanzmarktstabilität. Nicht erforderlich sind Höchstgrenzen für den Fremdkapitalanteil an AIF sowie Mindesteigenkapitalanforderungen. Auch Verhaltensanforderungen an AIF, die kein oder wenig Fremdkapital einsetzen und in relativ illiquide Anlagen investieren, sind überflüssig. Ein internationales Register über die Kreditvergabe durch Banken an AIF ist notwendig.
| Vorschlag | Kurztitel | CEP-Analyse | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | ||||||||||||||||||
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KOM(2009) 207 |
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Inkrafttreten: 21.07.2011 |
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