Grenzüberschreitender Stromhandel

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission KOM(2007) 531 soll die grenzüber- schreitenden Strommärkte stärken, Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber fördern und den Missbrauch von Marktmacht erschweren.

Unmittelbar betroffen vom Papier der Kommission sind Stromerzeuger und Betreiber von Strom- netzen. Mittelbar betroffen sind auch private und gewerbliche Verbraucher.

Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen erweiterten Informationspflichten der Über- tragungsnetzbetreiber fördern das effiziente Funktionieren des grenzüberschreitenden Strom- handels, so das CEP in seiner Kurzanalyse des Papiers. Zudem ermöglichen sie potentiellen Wettbewerbern, die Chancen eines Marktzutritts besser einzuschätzen.

Zu kritisieren ist jedoch, dass die Ziele der Ver- ordnung mit teilweise ordnungspolitisch nicht vertretbaren Instrumenten erreicht werden sollen. So fordern die CEP-Wissenschaftler den Versicht auf die geplanten Zehnjahresinvestitionspläne und die Vorschrift, wonach Stromunternehmen bestimmte Einnahmen verwenden müssen, um grenzüberschreitende Verbindungsleitungen auszubauen. Eine solche Vorschrift kommt einer hoheitlichen Investitionslenkung gleich.

Hier finden Sie eine Überblicksdarstellung des Dritten Energiemarktpakets:

Weiterführende Dokumente des CEP und der Europäischen Union zum Vorschlag KOM(2007) 531 vom 19. September 2007 für eine Verord- nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel:

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel Kurz-Analyse CEP EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2007) 531
Verordnung
19.09.2007
 
 

Grenzüberschreitender Stromhandel

12.12.2007

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 714/2009

13.07.2009

 

Unterzeichnung

25.06.2009

Rat

2. Lesung

22.04.2009

EP

2. Lesung

09.01.2009

Rat

Gem. Standpunkt

18.06.2008

EP

1. Lesung

Gültigkeitsbeginn:
03.03.2011

Inkrafttreten:
03.09.2009