
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Wissenschaftlicher Referent
Umwelt, Energie
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Grenzüberschreitender Stromhandel
Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission KOM(2007) 531 soll die grenzüber- schreitenden Strommärkte stärken, Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber fördern und den Missbrauch von Marktmacht erschweren.
Unmittelbar betroffen vom Papier der Kommission sind Stromerzeuger und Betreiber von Strom- netzen. Mittelbar betroffen sind auch private und gewerbliche Verbraucher.
Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen erweiterten Informationspflichten der Über- tragungsnetzbetreiber fördern das effiziente Funktionieren des grenzüberschreitenden Strom- handels, so das CEP in seiner Kurzanalyse des Papiers. Zudem ermöglichen sie potentiellen Wettbewerbern, die Chancen eines Marktzutritts besser einzuschätzen.
Zu kritisieren ist jedoch, dass die Ziele der Ver- ordnung mit teilweise ordnungspolitisch nicht vertretbaren Instrumenten erreicht werden sollen. So fordern die CEP-Wissenschaftler den Versicht auf die geplanten Zehnjahresinvestitionspläne und die Vorschrift, wonach Stromunternehmen bestimmte Einnahmen verwenden müssen, um grenzüberschreitende Verbindungsleitungen auszubauen. Eine solche Vorschrift kommt einer hoheitlichen Investitionslenkung gleich.
Hier finden Sie eine Überblicksdarstellung des Dritten Energiemarktpakets:
Weiterführende Dokumente des CEP und der Europäischen Union zum Vorschlag KOM(2007) 531 vom 19. September 2007 für eine Verord- nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel:
| Vorschlag | Kurztitel | Kurz-Analyse CEP | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | ||||||||||||||||||
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KOM(2007) 531 |
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Gültigkeitsbeginn: |
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