Charta der Rechte der Energieverbraucher

Mit ihrer Charta der Rechte der Energieverbraucher möchte die EU-Kommission alle bestehenden Rechte der Verbraucher im Energiebereich in einem einzigen Papier zusammenfassen. Zugleich schlägt sie in der Charta neue Verbraucherrechte vor.

Betroffen von dem Kommissionsdokument sind die Strom- und Gasversorger sowie die Verbraucher als deren Kunden.

In seiner Analyse sieht das CEP die Gefahr, dass die Charta die Basis für weitere Regulierung schaffen könnte, wenn die vorgeschlagenen freiwilligen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten nicht entsprechend umgesetzt werden. "Das von der Kommission angestrebte „höchstmögliche“ Verbraucher­schutz­ni­veau greift massiv in die Vertragsfreiheit ein, bedeutet eine Abkehr vom Leitbild des mündigen Verbrauchers, schafft eine höhere Regulierungsdichte und behindert die Entwicklung von Märkten", gibt das CEP zu bedenken. "Der Vorschlag der Kommission, Energieunternehmen dazu zu verpflichten, sozial Bedürftigen Energie kostenlos zur Verfügung zu stellen, ist ordnungspolitisch äußerst bedenklich. Ohne staatliche Entschädigungszahlung verstößt dies gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland." Das CEP fordert daher die EU-Kommission auf, auf ihre Vorschläge zur unentgeltlichen Versorgung mit Strom und Gas verzichten.

Hier finden Sie weiterführende Dokumente des CEP und der Europäischen Union zur Mitteilung der Kommission KOM(2007) 386 vom 5. Juli 2007: „Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher“: