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Überblick über das Dritte Energiemarktpaket

Im September 2007 hat die Europäische Kommission ihr drittes Energiemarktpaket vorgelegt. Es handelt sich um ein Legislativpaket mit Rechtsetzungsvorschlägen für

 

  • eine Verordnung zur Gründung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden, KOM(2007) 530
  • eine Richtlinie zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Richtlinie 2003/54 zum Elektrizitätsbinnenmarkt, KOM(2007) 528
  • eine Richtlinie zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Richtlinie 2003/55 zum Erdgasbinnenmarkt, KOM(2007) 529
  • eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Verordnung 1228/54 zum grenzüberschreitenden Stromhandel, KOM(2007) 531
  • eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Verordnung 1775/05 über Erdgasfernleitungsnetze, KOM(2007) 532

 

Mit dem Dritten Energiemarktpaket möchte die Kommission v.a. die drei schon im Januar 2007 formulierten energiepolitischen Ziele der EU untermauern, namentlich Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. In diesem Rahmen sollen die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erhöht und die Preise für Strom und Gas gesenkt werden. Hierfür soll z.B. der Betrieb der Strom- und Gasnetze von den Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten getrennt werden. Zudem soll der grenzübergreifende Energiehandel erleichtert werden. Die Kommission möchte eine EU-Energie-Agentur zur Stärkung der Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden gründen.

Hier finden Sie weiterführende Dokumente des CEP und der Europäischen Union zum

"Dritten Energiemarktpaket"