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Energieinfrastruktur (TEN-E)

Nach Meinung der Kommission muss die EU dringend in ihre Energieinfrastruktur investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Hierzu sollen durch die als Verordnung vorgeschlagenen Leitlinien nationale Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (VGI) gestrafft und besser koordiniert werden.

Das CEP meint:

Die geplante bessere Koordinierung des grenzüberschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist notwendig, damit der Energiebinnenmarkt verwirklicht werden kann und damit die Infrastruktur mit dem Ausbau erneuerbarer Energien Schritt hält. Möglichst zügige Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte beschleunigen den Infrastrukturausbau und verbessern so die Energieversorgung im Binnenmarkt. Allerdings verstößt der Erlass der TEN-E-Leitlinien als Verordnung gegen EU-Recht.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2011) 658
Verordnung
19.10.2011
 
 

Energieinfrastruktur (TEN-E)

30.01.2012

 

19.06.2012

EP

Ausschussbericht

15.06.2012

Rat

Erörterung

 

 

  

 


  

 

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