Sicherheit der Erdgasversorgung

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll eine Richtlinie über die Sicherheit der Erdgasversorgung ersetzt werden. Der Vorschlag enthält Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, hinsichtlich ihrer Infrastruktur und der Erstellung von Notfallplänen. Im Krisenfall soll die Kommission die Gasversorgung koordinieren.

Das CEP meint:

Zwar ist es durchaus positiv, dass alle Mitgliedstaaten zu einem Mindestmaß an Vorsorge verspflichtet werden. Doch schlägt die Kommission eine Ausdehnung der eigenen Befugnisse vor, die dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht. Der Vorschlag einer Verordnung statt einer Richtlinie verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Aufteilung der zur Sicherung der Gasversorgung entstehenden Kosten ist nicht sachgerecht geregelt. Daher sollte die Verordnung zurückgenommen werden.

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 363
Verordnung
16.07.2009
 
 

Sicherheit der Erdgasversorgung

05.10.2009

ERLASSEN: 

VO (EU) Nr. 994/2010

11.10.2010

Rat

Annahme

21.09.2010

EP

1. Lesung

31.05.2010

Rat 

Erörterung

29.03.2010

EP

Ausschussbericht

07.12.2009

Rat

Erörterung

Inkrafttreten:
02.12.2010