Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten

Die EU-Kommission schlägt vor, die Richtlinie zur Kennzeichnung des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu überarbeiten. Bislang gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Leuchtmittel und Haushaltsgroßgeräte. Künftig können alle Produkte, deren Gebrauch wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch von Energie und anderen wichtigen Ressourcen hat, der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Dies könnte z.B. Fernseher, Duschköpfe und Fenster betreffen. Außerdem sollen Behörden nach den Vorstellungen der Kommission keine ineffizienten Produkte mehr beschaffen dürfen.

Das CEP meint:

Die einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs und anderer Kennwerte hat sich bei Haushaltsgroßgeräten und Leuchtmitteln bereits bewährt. Die Ausweitung auf weitere Produkte ist zu begrüßen, da Verbraucher so informiertere Entscheidungen treffen können. Abzulehnen ist hingegen das Verbot für Behörden, bestimmte Produkte nicht mehr beschaffen zu dürfen, da es nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar und unverhältnismäßig ist.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 778
Richtlinie
13.11.2008
 
 

Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten

12.12.2008

ERLASSEN:   Richtlinie 2010/30/EU

18.06.2010 

Veröffentlichung

19.05.2010

EP

2. Lesung

14.04.2010

Rat  

1. Lesung

07.12.2009

Rat

Erörterung

12.06.2009

Rat

Erörterung

05.05.2009

EP

1. Lesung

Umsetzungsfrist:
20.06.2011

 

Inkrafttreten:
19.06.2010