Steuerbefreiungen bei Einreisen: Vorschlag KOM(2006) 76

Mit dieser Richtlinie sollen die Regelungen zur Befreiung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern für Waren, die von Reisenden aus Drittländern in die EU eingeführt werden, geändert werden. Dies betrifft vor allem privat Reisende sowie Grenzarbeitnehmer und Personen mit Wohnsitz im Grenzgebiet.

Nach einer Analyse des Centrums für Europäische Politik (CEP) kann diese Richtlinie ohne Änderungen verabschiedet werden. Sie verringert per saldo den Verwaltungsaufwand bei den Zollbehörden, indem Schwellenwerte und Höchstmengen angepasst und die Höchstmengen für Parfüm, Kaffee und Tee aufgehoben werden.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum

"Vorschlag KOM(2006) 76 vom 22. Februar 2006 für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern":

CEP-Dokumente

Dokumente der Europäischen Union

      CEP-Monitor

      Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
      EU-Organe
      Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

      RL 2007/74/EG
      Richtlinie
      20.12.2007
      Vormals
      KOM(2006) 76 22.02.2006

      Steuerbefreiungen bei Einreisen in die EU

      28.06.2006

      ERLASSEN

         

       

       

       

       

       

       

       

       

           

       

       

       

      Umsetzungsfrist:

      01.12.2008


      Inkrafttreten:
      29.12.2007

      Einreise-
      Freimengen-
      Verordnung
      (EF-VO)