Sicherheit der Lieferkette: Vorschlag KOM(2006) 79

Mit der geplanten Verordnung will die EU-Kommission die Sicherheit sowohl des inländischen als auch des grenzüberschreitenden landgebundenen Güterverkehrs vor terroristischer Bedrohung verbessern. Demnach soll ein Status „zuverlässiges Unternehmen“ eingeführt und Mindestanforderungen an „zuverlässige Unternehmen“ definiert werden. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in der gesamten Lieferkette. Dazu zählen die Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort, der Gütertransport, die Güterspedition und der Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen.

In seiner Kurzanalyse zu der geplanten Verordnung zeigt das CEP auf, dass die geplante Verordnung nicht dazu geeignet ist, die gesteckten Ziele zu erreichen. Daher empfiehlt das CEP die Rücknahme dieses Vorschlags.

CEP-Dokumente

Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2006) 79
Verordnung
27.02.2006
 
 

Sicherheit der Lieferkette

30.03.2007

VORSCHLAG ZURÜCKGEZOGEN

 

 

27.03.2006

Rat

Erörterung