Jahresabschluss von Kleinstunternehmen

Die Europäische Kommission will die Verwaltungslast von Kleinstunternehmen verringern. Sie schlägt daher eine Änderungsrichtlinie vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen.

Das CEP meint:

Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen, wird den Besonderheiten dieser Unternehmen gerecht. Die vorgeschlagene Richtlinie ist grundsätzlich geeignet, die Verwaltungslasten von Kleinstunternehmen zu senken, führt aber zu geringeren Einsparungen, als die Kommission erwartet. Die verursachten Wettbewerbsverzerrungen sind gering und vertretbar.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 83
Richtlinie
26.02.2009
 
 

Jahresabschluss von Kleinstunternehmen

20.04.2009

13.12.2011

EP

2. Lesung

12.09.2011

Rat

1. Lesung

30.05.2011

Rat

Erörterung

10.03.2010

EP

1. Lesung

28.01.2010

EP

Ausschussbericht

24.09.2009

Rat

Erörterung