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Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie

Die EU-Kommission legt einen Richtlinienvorschlag vor, der klare Regeln für die geplante Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland schaffen soll. Patienten sollen, in der Regel ohne Erlaubnis der Krankenkasse, im Ausland dieselben Leistungen in Anspruch nehmen können wie auch im Inland. Die Kosten solcher Behandlungen müssen bis zur Höhe einer vergleichbaren Behandlung im Inland erstattet werden. Weiterhin will die EU-Kommission einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die medizinische Versorgung vorschreiben.

Das CEP meint:

Der Vorschlag stärkt den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Patienten und ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte gänzlich auf Vorabgenehmigungen verzichtet werden, die für stationäre Auslandsbehandlungen immer noch vorgesehen sind. Die Errichtung "Europäischer Referenznetzwerke" lehnt das CEP genauso ab wie die Festlegung einheitlicher "Qualitäts- und Sicherheitsstandards": Sie verringern den Wettbewerb.

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel Kurz-Analyse CEP EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 414
Richtlinie
02.07.2008
 
 

Gesundheitsdienstleistungen

05.09.2008

14.12.2010

EP

2. Lesung

06.12.2010

Rat

Erörterung

 

07.06.2010

Rat 

Erörterung

01.12.2009

Rat

Erörterung

09.06.2009

Rat

Erörterung

23.04.2009

EP

1. Lesung