EU-Patent

Das EU-Patent soll als dritte Option neben dem nationalen und dem europäischen Patent eingeführt werden und Patentschutz für die gesamte EU gewähren. Gleichzeitig soll ein europäisches Patengerichtssystem geschaffen werden. Ziel des EU-Patents ist es, Antragstellern EU-weiten Patentschutz einfacher und kostengünstiger als bislang zu ermöglichen. Mit einem Gericht für europäische Patente und EU-Patente sollen Rechtsstreitigkeiten zu Patenterteilung und Patentverletzungen einheitlich und kalkulierbarer gelöst werden, indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

Das CEP meint:

Das EU-Patent erleichtert den freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Investitionen. Die Begrenzung der Übersetzungsanforderungen für ein EU-Patent führt dazu, dass dieses deutlich günstiger erworben werden kann als ein vergleichbares europäisches Patent.
Ein europäisches Patentgerichtssystem trägt substantiell zur Rechtssicherheit bei. Zudem senkt es die Rechtsdurchsetzungskosten sowohl für das europäische als auch für das EU-Patent. Rechtlich zu beanstandende Aspekte des Übereinkommensentwurfs zur europäischen Patentgerichtsbarkeit können durch punktuelle Überarbeitung korrigiert werden, um die EU-Rechtskonformität des Übereinkommens sicherzustellen.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2010) 350
Verordnung
30.06.2010
 
 

EU-Patent

25.10.2010

cepMonitor

 

 

10.11.2010

Rat

Erörterung