
Dr. Matthias Kullas
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Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
Die Kommission schlägt zwei Verordnungen zur Einführung eines einheitlichen Patentschutzes in 25 Mitgliedstaaten vor. An der Verstärkten Zusammenarbeit dieser Mitgliedstaaten nehmen Italien und Spanien nicht teil. Die Patentverordnung eröffnet die Möglichkeit, einem Europäischen Patent, das ein „Bündel“ mehrerer nationaler Patente darstellt, einheitlichen Schutz in den 25 Mitgliedstaaten zu verleihen (“Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“). Die Übersetzungsverordnung enthält Übersetzungsvorschriften für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung.
Einheitlicher Patentschutz in der EU-25 erhöht die Rechtssicherheit und begünstigt damit die Verbreitung von Wissen. Der Innovationswettbewerb wird dadurch erhöht. Die hohen Kosten für Patentschutz in der EU, die maßgeblich durch hohe Übersetzungs- und Verwaltungskosten entstehen, können auf 20% gesenkt werden. Patentschutz wird daher für Unternehmen, insbesondere für KMU, leichter zugänglich.
| Vorschlag KOM | Kurztitel | CEP-Analyse | Positionen Rat & EP | Verfahrensablauf | Ergebnis | ||||||||||||||||||
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KOM(2011) 215, 216 |
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