Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Die Kommission schlägt zwei Verordnungen zur Einführung eines einheitlichen Patentschutzes in 25 Mitgliedstaaten vor. An der Verstärkten Zusammenarbeit dieser Mitgliedstaaten nehmen Italien und Spanien nicht teil. Die Patentverordnung eröffnet die Möglichkeit, einem Europäischen Patent, das ein „Bündel“ mehrerer nationaler Patente darstellt, einheitlichen Schutz in den 25 Mitgliedstaaten zu verleihen (“Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“). Die Übersetzungsverordnung enthält Übersetzungsvorschriften für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung.

Das CEP meint:

Einheitlicher Patentschutz in der EU-25 erhöht die Rechtssicherheit und begünstigt damit die Verbreitung von Wissen. Der Innovationswettbewerb wird dadurch erhöht. Die hohen Kosten für Patentschutz in der EU, die maßgeblich durch hohe Übersetzungs- und Verwaltungskosten entstehen, können auf 20% gesenkt werden. Patentschutz wird daher für Unternehmen, insbesondere für KMU, leichter zugänglich.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2011) 215, 216
Verordnung
13.04.2011
 
 

Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

27.06.2011

cepMonitor

20.02.2012 

Rat

Erörterung

20.12.2011

EP

Ausschussbericht

06.12.2011

Rat

Erörterung

29.09.2011

Rat

Erörterung

27.06.2011

Rat

Allg. Ausrichtung

31.05.2011

Rat

Erörterung

 

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