Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie

Die EU-Kommission schlägt Änderungen der Mutterschutzrichtlinie vor, die den Gesundheitsschutz und die Chancengleichheit der schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen verbessern sollen. Kernpunkte des Vorschlags sind die Verlängerung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs, der erweiterte Kündigungsschutz und verstärkte Rechtsschutzmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen.

Das CEP meint:

Der Vorschlag der Kommission kann der Gesundheit werdender Mütter schaden, anstatt sie zu schützen. Er bietet schwangeren Arbeitnehmerinnen nämlich Anreize, bis zum Entbindungstermin weiter zu arbeiten. Außerdem  erhöht er die Lohnnebenkosten und wirkt sich damit negativ auf die Beschäftigung aus. Der Vorschlag verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sollte daher nicht verabschiedet werden.

Deutsche Regelungen

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 637
Richtlinie
03.10.2008
 
 

Verbesserung des Mutterschutzes

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