Richtlinie zur Leiharbeit: Vorschlag KOM (2002) 701 

Mit der geplanten Richtlinie will die EU-Kommission Leiharbeitnehmer mit den im entleihenden Unternehmen direkt Beschäftigten rechtlich gleich stellen. Eine Analyse des CEP zeigt auf, dass dieser Vorschlag allerdings einen massiven und ungerechtfertigten Regulierungseingriff vorsieht. Dieser kann zu Ineffizienzen führen, ist beschäftigungsfeindlich und gefährdet sowohl direkte Arbeitsplätze als auch die Beschäftigung durch Leiharbeit.

Der Vorschlag entspricht außerdem nicht den Anforderungen des Subsidiaritätsprinzips und verstößt gegen den EG-Vertrag, weil die EU ausdrücklich keine Kompetenz für die Regelung des Arbeitsentgelts besitzt. Aus diesen Gründen plädiert das CEP dafür, den Vorschlag zurückzunehmen.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse und begleitende Dokumente zum
 

"geänderten Vorschlag KOM (2002) 701 endgültig vom 28. November 2002 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Leiharbeit":

Dokumente des CEP

Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

RL 2008/104/EG
Richtlinie
19.11.2008
Vormals
KOM(2002) 701 28.11.2002

Leiharbeit

21.05.2007

ERLASSEN

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

Umsetzungsfrist:
05.12.2011

Inkrafttreten:
05.12.2008