
Klaus-Dieter Sohn
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Einsatzbedingungen des fahrenden Personals: Richtlinie 2005/47/EG
Mit der Richtlinie über Einsatzbedingungen des fahrenden Personals soll ein Mindeststandard für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Sicherheit des Schienenverkehrs festgelegt werden. Dies betrifft vor allem Eisenbahnunternehmen und im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetztes fahrendes Personal.
Geregelte Arbeitszeiten können zwar dem Gesundheitsschutz dienen. Allerdings verstößt die Richtlinie gegen das Subsidiaritätsprinzip, übergeht die kleinen und mittleren Eisenbahn-
unternehmen und lässt Wettbewerbsaspekte unberücksichtigt. Daher sollte die Richtlinie zurückgenommen werden.