Zulassung als Kraftverkehrsunternehmer neu gestaltet

Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2007 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Zulassung als Kraftverkehrsunternehmer  EU-weit einheitlichen Anforderungen unterworfen werden soll. Die Verordnung soll die bisherigen Regelungen der Richtlinie 96/26/EG ersetzen, deren unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat.
Ziel des Vorschlags ist die Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrungen und die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Vorgesehen sind detaillierte Anforderungen an die Niederlassung des Unternehmens, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sieht der Vorschlag desweiteren verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, die bis zum Entzug der Zulassung reichen.

Das CEP kommt in seiner Analyse des Vorschlags zu der Feststellung, dass er zwar geeignet ist, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und auch einige Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Allerdings stehen diesem Gewinn unverhältnismäßig hohe Belastungen der Unternehmen gegenüber, die deutlich über dem vertretbaren Maß liegen.

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Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum Vorschlag KOM(2007) 263 vom 6. Juli 2007 für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers"

Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel Kurz-Analyse CEP EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2007) 263
Verordnung
23.05.2007
 
 

Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

17.12.2007

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 1071/2009 

21.10.2009

     

Unterzeichnung

25.09.2009

Rat

2. Lesung

23.04.2009

EP

2. Lesung

09.01.2009

Rat

Gem. Standpunkt

21.05.2008

EP

1. Lesung