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Berichtspflichten zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Mit der Richtlinie 2007/30/EG werden die Berichtspflichten zur praktischen Durchführung der unterschiedlichen Bestimmungen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu einem einheitlichen Gesamtbericht zusammengefasst. Gleichzeitig hat die EU festgelegt, dass der Gesamtbericht erstmals im Jahr 2012 von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden muss, für den Zeitraum 2007-2012.
„Die EU leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zum Bürokratieabbau“, kommentiert Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik. „Nun bleibt zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber diesem Beispiel folgt und seinerseits auch bis zum Jahr 2012 auf die Vorlage weiterer Berichte verzichtet.“ Einziger Wermutstropfen: Die Berichtspflicht wird auf drei Richtlinien ausgeweitet.

Hier finden Sie unsere aktuelle Bestandsaufnahme sowie begleitende Dokumente zur "Richtlinie 2007/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur  Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung":

Dokumente des CEP

Dokumente der Europäischen Union