
Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent
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Arbeitszeit: KOM(2005) 246
Die Richtlinie soll die derzeit geltende Arbeitszeit-Richtlinie teilweise verschärfen und teilweise lockern. Dabei wird die jüngere Rechtsprechung des EuGH teilweise korrigiert. Von der Richtlinie sind alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer betroffen.
Das CEP begrüßt in seiner Analyse, dass das EuGH-Urteil zur Anrechnung von inaktiven Zeiten während des Bereitschaftsdienstes auf die Arbeitszeit korrigiert wird, das massive Mehrkosten vor allem im Gesundheitswesen zur Folge gehabt hätte. Gleichzeitig kritisiert das Centrum die Verpflichtung der Arbeitgeber, bei Arbeitszeit und Arbeitsrhythmus den persönlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen. Diese kann laut CEP zu erheblichen Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs führen und begünstigt so den Abbau und die Verlagerung von Arbeitsplätzen. Außerdem reduzieren die starke Einschränkung und das mittelfristige Auslaufen der Befreiungsmöglichkeit von der Höchstarbeitszeitregelung die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft.
Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum
"geänderten Vorschlag KOM(2005) 246 vom 31. Mai 2005 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung":
| Vorschlag | Kurztitel | CEP-Analyse | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | ||||||||||||||||||
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KOM(2005) 246 |
Arbeitszeit |
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