Arbeitnehmerentsendung aus Drittstaaten in die EU

Die Kommission schlägt vor, dass in Drittstaaten niedergelassene Konzerne ihre Fach- und Führungskräfte auch in die europäischen Niederlassungen entsenden können sollen. In allen Mitgliedstaaten sollen dazu die gleichen Bedingungen für die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gelten. Die Erlaubnis wird für die Dauer der Entsendung erteilt und kann um bis zu drei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch für eine auf zwölf Monate beschränkte Entsendung in eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Den Familienangehörigen des Arbeitnehmers soll es erlaubt werden, mit ihm in die EU einzureisen, ohne vorher Integrationsmaßnahmen zu durchlaufen.

Das CEP meint:

Der Vorschlag ist grundsätzlich zu begrüßen. So hat die Kommission auf einige der protektionistischen Beschränkungen der Arbeitnehmer-Freizügigkeit, beispielsweise die Arbeitsmarktprüfung, verzichtet. Allerdings bleibt der Vorschlag noch hinter den Möglichkeiten zurück. Insbesondere bleibt den entsandten Arbeitnehmern der direkte Zugang zum gesamten EU-Arbeitsmarkt verwehrt.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2010) 378
Richtlinie
13.07.2010
 
 

Arbeitnehmerentsendung aus Drittstaaten in die EU

29.11.2010

cepMonitor

 

  

06.12.2010

Rat

Erörterung