Das Kompetenzzentrum fürDurch die systematische und kontinuierliche Beobachtung der europäischen Politik schaffen wir ein umfassendes und aktuelles Hintergrundwissen über die Vorhaben der EU. Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit bieten wir zentrale Fakten über Hintergründe, Inhalt sowie Auswirkungen der EU-Vorhaben und initiieren eine sachgerechte Auseinandersetzung mit europäischer Politik.Mit unseren Expertisen und darin aufgezeigten Handlungsoptionen unterstützen wir Politik, Medien und Gesellschaft bei ihrer aktiven Mitgestaltung der EU-Politik.-    Für ein marktwirtschaftliches Europa
Europäisches Parlament
Deutscher Bundestag

Arbeit & Soziales

Ausdrückliches Ziel des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft war unter anderem, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz zu fördern (ex-Art. 2 EGV). Ein Schritt zur Erreichung dieser Ziele war zum Beispiel die Einführung der „europäisch koordinierten Beschäftigungsstrategie" beim Gipfel von Luxemburg im Oktober 1997.

Dieses Ziel findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist und den EG-Vertrag abgelöst hat, nicht wieder. Allerdings wurde in Art. 3 des Vertrag über die Europäische Union (EUV) aufgenommen, dass die Union auf eine soziale Marktwirtschaft hinwirkt, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt.

Die EU ergreift zunehmend Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit. In der Theorie bedeutet dies, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Mitgliedstaat einer Beschäftigung nachgehen können soll, ohne durch einzelstaatliche Beschränkungen darin behindert zu werden. In der Praxis jedoch stehen den Arbeitnehmern Bestimmungen der Mitgliedstaaten gegenüber, die eine grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte erschweren. Die Europäische Union begegnet diesen Widersprüchen mit zahlreichen Harmonisierungen im Bereich des Arbeitsrechts.


Ihr direkter Ansprechpartner:

Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent
Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung,
Institutionelles Recht
Telefon + 49 761 38693-231
sohn(at)cep.eu


Kurz-Analysen und Studien zu folgenden EU-Vorhaben:

 Neu:

 

 2009: 

 
2008:

 
2007:

 
2006:

 
2005:

   

Studien: